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 | | | | | | Personalausweis- und Passangelegenheiten
Für die Antragstellung eines Personalausweises oder eines Reisepasses ist das persönliche Erscheinen erforderlich, um auf dem Antragsformular Ihre eigenhändige Unterschrift zu leisten. Diese Original-Unterschrift wird bei der Bundesdruckerei in Berlin maschinell in den Personalausweis/Pass kopiert.
Welche Unterlagen sind für die Antragstellung notwendig?
| | | - Personalausweis
Zur Beantragung bringen Sie bitte mit:
1 biometrietaugliches Passbild, nicht älter als 1 Jahr bisheriger Personalausweis / Geburtsurkunde
Gültigkeit und Gebühren: Bei Personen bis zum 23. Lebensjahr 6 Jahre gültig. Gebühr: 22,80 € Bei Personen ab dem 24. Lebensjahr 10 Jahre gültig. Gebühr 28,80 €
Nachträgliches Einschalten der Online-Ausweisfunktion-Gebühr: 6,00 € Ändern der Pin im Bürgeramt zur Nutzung der Online-Ausweisfunktion-Gebühr: 6,00 € Entsperren der Online-Ausweisfunktion-Gebühr: 6,00 €
Bearbeitungszeit: derzeit ca. 2-3 Wochen
Abholung: persönlich
| | | - Reisepass
Zur Beantragung bringen Sie bitte mit:
1 biometrietaugliches Passbild, nicht älter als 1 Jahr bisheriger Reisepass / Personalausweis / Geburtsurkunde Fingerabdrücke werden vor Ort elektronisch erfasst
Gültigkeit und Gebühren: Bei Personen bis zum 23. Lebensjahr 6 Jahre gültig. Gebühr: 37,50 € Bei Personen ab dem 24. Lebensjahr 10 Jahre gültig. Gebühr: 59,00 € Expresspass (Ausstellung innerhalb von 48 Stunden) Bis 23 Jahre 37,50 € + 32,00 € (69,50 €) Ab 24 Jahre 59,00 € + 32,00 € (91,00 €) 48 Seiten Pass: Gebühr für den Pass + 22 € 48 Seiten und Expresspass: Gebühr für den Pass + 22,00 € + 32,00 €
Bearbeitungszeit: derzeit ca. 3-4 Wochen
Abholung: persönlich
Kindereinträge in den Reisepässe der Eltern ist nicht mehr möglich
| | | - Kinderreisepass
Zur Beantragung bringen Sie bitte mit:
Geburtsurkunde / Familienstammbuch Zustimmungserklärung der Erziehungsberechtigten
NEU: In die Pässe muss unabhängig vom Alter des Kindes ein aktuelles, biometrietaugliches Passbild sowie die Augenfarbe und Größe des Kindes eingetragen werden. Wenn das Kind bereits schreiben kann, darf es im Pass unterschreiben.
Gültigkeit und Gebühren: Bei der Erstausstellung beträgt die Gebühr 13,00 € Der Kinderreisepass wird bei der Beantragung für 6 Jahre ausgestellt und kann im Anschluss bis zum 12. Lebensjahr verlängert werden. Die Gebühr für die Verlängerung beträgt 6,00 €.
Nach dem 12. Lebensjahr kann entweder ein Reisepass oder ein Personalausweis ausgestellt werden.
Bearbeitungszeit: bis max. 1 Woche
Abholung: durch Eltern oder mit Vollmacht
| | | - Vorläufiger Personalausweis/Reisepass
Zur Beantragung bringen Sie bitte mit:
für den Personalausweis 1 biometrietaugliches Passbild , nicht älter als 1 Jahr für den Reisepass 1 Passbild (biometrietauglich), nicht älter als 1 Jahr bisheriger Personalausweis oder Reisepass / Geburtsurkunde
Gültigkeit und Gebühren:
Der vorläufige Personalausweis ist ab Ausstellungsdatum 3 Monate gültig. Gebühr: 10,00 €
Der vorläufige Reisepass ist ab Ausstellungsdatum 1 Jahr gültig. Gebühr: 26,00 € Dieser kann nur ausgestellt werden, wenn die Beantragung für einen Expresspass (48 Std.) nicht mehr ausreicht.
Bearbeitungszeit: bis max. 1 Woche
Abholung: nur persönlich
| | | Ihre Ansprechpartner: Alle Telefonnummern haben die Vorwahl: 07803 / 930 -
Hier finden Sie alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Amtes im Überblick. Bei den Telefon- und Faxnummern finden Sie in der Tabelle die jeweilige Durchwahl.
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