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Geburtstage/Ehejubiläen
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 | | | Veröffentlichung von Geburtstagen und Ehejubiläen | | | Auch künftig werden Namen, Anschrift sowie Tag und Art des Jubiläums bei Geburtstagen (ab dem 70. Lebensjahr) und Ehejubiläen (ab der Goldenen Hochzeit) im Amtsblatt der Stadt Gengenbach und im Offenburger Tageblatt veröffentlicht. Möchten Sie nicht, dass Ihr Name veröffentlicht wird? Dann können Sie eine sogenannte Übermittlungssperre eintragen lassen. Die Sperre gilt, bis sie von Ihnen widerrufen wird.Für eine Übermittlungssperre melden Sie sich bitte spätestens vier Wochen vor dem Geburtstag/Ehejubiläum bei: Sie können die Sperre natürlich auch bei Ihrer Ortsverwaltung eintragen lassen.
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